Tribowski Rapp Eyser

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die Durchsetzung von  Ansprüchen in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und zum anderen die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Verkehrsstraftaten.

Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere auf

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Renten

Des Weiteren verteidigen wir Sie unter anderem bei Delikten wie

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht
  • Trunkenheit am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstößen